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Ambulantes Operieren

Ambulante Operationen nach § 115 b SGB V
Viele Operationen können aufgrund deutlicher Fortschritte in der Medizin ambulant durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass keine Übernachtung im Krankenhaus nötig ist.
Wir bieten die Möglichkeit Ambulanter Operationen auf Facharztniveau. Hierbei wird zuvor genau geprüft, ob es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, eine Operation ambulant durchzuführen.
Sollte sich dennoch während oder nach dem Eingriff die Notwendigkeit zur Überwachung ergeben, kann der ambulante ohne große Hürden in einen stationären Kurzaufenthalt geändert werden.